Schraubenkompressor bei Inbetriebnahme mit Manometer, Sicherheitsventil und Schaltschrank
Bild: Druckluftbrevier

Kompressoren

Teil von Druckluft Kompressoren: Auswahl für Industriebetriebe in Deutschland

Druckluft Kompressoren Checkliste für die Inbetriebnahme

Checkliste zur Druckluft Kompressoren Inbetriebnahme: Betreiberpflichten nach BetrSichV und DGUV, Prüfschritte, Formulare, Beispielkosten für Prüfungen mit MwSt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gefährdungsbeurteilung, Prüfung vor Inbetriebnahme und Unterweisung sind Betreiberpflichten nach BetrSichV.
  • Aufstellung, Kühlluft, Kondensatablauf und Schallschutz werden vor dem ersten Start kontrolliert.
  • Elektroanschluss, Motorschutz, Not-Aus, Ölstand, Druckbehälter und Sicherheitsventil folgen in fester Reihenfolge.
  • Prüfprotokoll, Betriebsanweisung und Übergabeprotokoll dokumentieren den Zustand der Anlage.
  • Wiederkehrende Prüfungen übernehmen zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA.

Betreiberpflichten vor dem ersten Start

Mit der Aufstellung wird der Anwender zum Betreiber. Er trägt die Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung, Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Unterweisung und Instandhaltung. Die Anforderungen an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen stehen in der Betriebssicherheitsverordnung.

Für den Kompressor bedeutet das konkret: Aufstellort, elektrische Ausrüstung, Druckbehälter und Sicherheitseinrichtungen werden vor dem ersten Start bewertet und schriftlich festgehalten. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Verordnung, zum Beispiel TRBS 1111 zur Gefährdungsbeurteilung und TRBS 1201 zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Beide Texte finden sich im Regelwerk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Ergänzend gelten die Vorgaben der Berufsgenossenschaft, etwa DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Wer den Kompressor gewerblich nutzt, sollte die Zuständigkeit für Prüfungen und Fristen schriftlich regeln.

Aufstellung, Kühlluft und Kondensat

Der Aufstellort bestimmt Temperaturniveau, Schallpegel und Wartungszugang. Diese Punkte lassen sich vor dem Start abarbeiten:

  • Fundament und Schwingungsentkopplung prüfen und die Mindestabstände aus der Herstelleranleitung einhalten.
  • Zuluft- und Abluftwege frei halten, damit Kühlluft Motor und Kühler durchströmt.
  • Raumtemperatur messen: warme Zuluft senkt die Liefermenge und hebt die Austrittstemperatur.
  • Kondensatablauf, Wasserabscheider und Trockner anschließen und gegen Frost sowie Rückstau sichern.
  • Flächen für Wartung freihalten, Servicetüren und Filterspalt zugänglich lassen.

Bei Außenaufstellung kommen Wetterschutz und Frostsicherung des Kondensatablaufs hinzu. Bei Innenaufstellung ist die Wärmeabgabe an den Raum zu beachten.

Elektroanschluss, Druckbehälter und Sicherheitsventil

Nach dem Aufbau folgen Elektrotechnik, Druckgerät und Sicherheitseinrichtungen in fester Reihenfolge:

  1. Netzform, Anschlussleistung und Leitungsquerschnitt mit Typenschild und Schaltplan abgleichen, Motorschutz und Fehlerstromschutzeinrichtung passend einstellen.
  2. Drehrichtung des Motors prüfen, dabei den Verdichter vom Netz trennen, dann Not-Aus, Druckabschaltung und Einschaltverriegelung testen.
  3. Ölstand und Ölqualität nach Herstellervorgabe kontrollieren, bei ölfreien Verdichtern Dichtungen und Lagerpunkte prüfen.
  4. Kennzeichnung und Konformitätserklärung des Druckbehälters nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU kontrollieren.
  5. Einstelldruck und Ansprechverhalten des Sicherheitsventils prüfen und die Plombierung unverändert lassen.

Zum Abschluss folgen Abblasetest am Sicherheitsventil, Dichtheitsprüfung des Leitungsnetzes und ein Probelauf unter Last. Die Ergebnisse gehören in das Prüfprotokoll.

Formulare, Prüffristen und Kosten

Jede Prüfung braucht einen Nachweis. Üblich sind Prüfprotokoll zur Inbetriebnahme, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Instandhaltungsplan und Übergabeprotokoll des Errichters. Die Fristen für wiederkehrende Prüfungen legt der Betreiber aus Gefährdungsbeurteilung und BetrSichV fest und trägt sie in ein Anlagenregister ein.

Druckbehälter prüfen zugelassene Überwachungsstellen, in Deutschland unter anderem TÜV und DEKRA. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüft eine befähigte Person nach DGUV Vorschrift 3. Beim Umgang mit ölhaltigem Kondensat und mit Reinigungs- oder Schmierstoffen gilt zusätzlich die Gefahrstoffverordnung.

Beispielrechnung, Beträge ohne und mit 19 Prozent MwSt.:

Prüfleistung Netto Brutto
Wiederkehrende Prüfung Druckbehälter durch die Überwachungsstelle 350,00 Euro 416,50 Euro
Prüfung der elektrischen Ausrüstung nach DGUV Vorschrift 3 180,00 Euro 214,20 Euro
Einstellprüfung des Sicherheitsventils 250,00 Euro 297,50 Euro
Sichtprüfung und Funktionsprobe der Anlage 120,00 Euro 142,80 Euro

Die Beträge sind Beispiele. Anfahrt, Behältergröße, Prüfart und Anlagenumfang verschieben den Preis, deshalb vor der Beauftragung ein Angebot einholen. Wer die Termine vergibt, plant Stillstandzeiten ein, damit Wartung und Prüfung nicht in die Produktionsspitze fallen.

Häufige Fragen

Wer darf einen Kompressor in Betrieb nehmen?

Die Inbetriebnahme übernimmt eine befähigte Person oder der Errichter im Beisein des Betreibers. Verlangt werden Fachkunde, Erfahrung und Kenntnis der Herstellerunterlagen.

Welche Prüfung ist vor der ersten Nutzung vorgeschrieben?

Vor dem ersten Start wird das Arbeitsmittel durch eine befähigte Person geprüft. Bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen kommt die Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle hinzu.

Wie werden die Prüffristen festgelegt?

Der Betreiber leitet die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung und der BetrSichV ab und dokumentiert sie im Anlagenregister. Änderungen an der Anlage erfordern eine neue Bewertung.

Was kostet die wiederkehrende Prüfung?

Preise hängen von Behältergröße, Prüfart, Anfahrt und Anbieter ab. Die genannten Beträge von 350,00 Euro netto und 416,50 Euro brutto sind Beispiele für einen Druckbehälter.

Welche Unterlagen gehören zur Übergabe?

Zur Übergabe gehören Prüfprotokoll, Konformitätserklärung, Betriebsanweisung, Schaltplan und Herstellerhandbuch. Der Betreiber legt sie an einer Stelle ab, die im Störfall schnell erreichbar ist.

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